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Was bedeutet der Vorschlag der EBA zur Ausweitung des FRTB-Reportings für Banken? (Mete Feridun)

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Die Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) wurde 2 durch die Capital Requirements Regulation (CRR 2020) als aufsichtsrechtliche Meldepflicht in den Aufsichtsrahmen der EU eingeführt 2021 als Teil der Version 3.1 des EBA-Berichtsrahmens in Kraft treten und die ersten Elemente des FRTB in den Aufsichtsrahmen der EU einführen. 

Dies war zwar in Bezug auf die Kapitalanforderungen nicht bindend, stellte jedoch den ersten ersten Schritt zur vollständigen Umsetzung des FRTB in der EU dar. Die FRTB-Meldeanforderungen für den FRTB-Standardansatz (FRTB-SA) sollten ursprünglich ab dem ersten Quartal 2021 gelten. In Anbetracht der Tatsache, dass Unternehmen zu diesem Zeitpunkt aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vor großen operativen und meldenden Herausforderungen standen, hatte die EBA jedoch zu kämpfen den Starttermin für die FRTB-SA-Berichterstattung auf das dritte Quartal 2021 verschoben, um den EU-Banken die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Kerngeschäfte zu konzentrieren, und eine gewisse operative Entlastung zu bieten.

Die Meldepflicht gilt nur für EU-Banken, deren Handelsbuch und marktrisikobehaftetes Geschäft bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Banken unterhalb der Schwellenwerte müssen nur den Umfang des Handelsbuchs und das dem Marktrisiko unterliegende Geschäft melden. Derzeit umfassen die Anforderungen eine Schwellenvorlage in Bezug auf die Größe der Handelsbücher der Institute und das Volumen ihrer Geschäfte, die dem Marktrisiko unterliegen, sowie eine zusammenfassende Vorlage, die die Kapitalanforderungen im Rahmen des alternativen Standardansatzes für Marktrisiken (MKR- ALS EIN).

Während Banken mit bedeutenden marktrisikobehafteten Geschäften seit 2021 Informationen zu den auf Basis des MKR-ASA berechneten Eigenmittelanforderungen melden, sind die gemeldeten Informationen von übergeordneter Natur und konzentrieren sich auf die Größe der Instrumente und Positionen im Scope des MKR-ASA sowie auf das endgültige Ergebnis der Berechnung der Kapitalanforderungen.

Diejenigen Banken, die von ihrer zuständigen Behörde zur Anwendung des differenzierteren alternativen internen Modellansatzes berechtigt sind, müssen außerdem detaillierte Informationen über Umfang und Art der Instrumente und Positionen bereitstellen, die sie in den Anwendungsbereich ihrer internen Modelle für das Marktrisiko einbeziehen , sowie zu den unterschiedlichen Schritten der Berechnung der Eigenmittelanforderungen auf Basis dieses Ansatzes ab November 2025. Auch diese Banken werden verpflichtet, ihre Kapitalanforderungen auch auf Basis des MKR-ASA zu berechnen. zurück messen.

Nach dem aktuellen FRTB-Regelwerk reichen die von den Banken übermittelten Marktrisikoinformationen nicht aus, um den Aufsichtsbehörden Informationen über das Ausmaß und die Art ihrer Handelsbuchrisiken zu liefern. Daher überarbeitet und erweitert die EBA wie geplant den Satz von Informationen, die Banken im Rahmen des FRTB melden müssen. Es machte sich auf den Weg Vorschläge für die Erweiterung des FRTB-Melderahmens mit einer gezielten Anwendung im dritten Quartal 2024. 

Erforderliche Änderungen im FRTB-Rahmenwerk stellen Banken vor erhebliche regulatorische Herausforderungen bei der Berichterstattung, da sie in neue Technologien und Dateninfrastrukturen investieren, ihre Fähigkeiten zur Risikomodellierung verbessern und robuste interne Kontrollen und Governance-Prozesse implementieren müssen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Um Klippeneffekte zu vermeiden, hat die EBA bei der Ausweitung der sich aus dem FRTB ergebenden Meldepflichten einen schrittweisen und verhältnismäßigen Ansatz gewählt. Dies ist besonders wichtig, da Banken zusätzlich zu den neuen Anforderungen weiterhin den aktuellen Marktrisikoregelungen und den damit verbundenen Meldepflichten unterliegen.

Es wird erwartet, dass die überarbeiteten Berichtspflichten den Aufsichtsbehörden eine solide Grundlage für die Beurteilung der Fortschritte der Banken bei der Umsetzung des alternativen Standardansatzes bieten und sicherstellen, dass sie die Eigenkapitalanforderungen erfüllen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden jedoch zusätzliche Herausforderungen für die regulatorische Berichterstattung und Compliance für Banken bedeuten. Um die Änderungen einzuhalten, müssen einige Banken in neue Technologien und Dateninfrastrukturen investieren, ihre Fähigkeiten zur Risikomodellierung verbessern und robuste interne Kontrollen und Governance-Prozesse implementieren.

Die EBA wird den ITS-Entwurf voraussichtlich im Herbst 2023 bei der Europäischen Kommission einreichen und die überarbeiteten Meldepflichten gelten voraussichtlich ab dem Stichtag 30. September 2024. Dabei werden die Meldepflichten im Rahmen des FRTB-Regimes proportional und schrittweise erweitert Auf diese Weise wären Banken gut beraten, ihre bestehenden Systeme und Prozesse zu überprüfen und mit den notwendigen Upgrades zu beginnen, um sicherzustellen, dass sie mit dem überarbeiteten Rahmenwerk für Marktrisiken konform sind.

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