„Die Kommission ihrerseits hat nie endgültig erklärt, welche Arten von Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten ihrer Meinung nach Wertpapiertransaktionen sind, was zu erheblicher Unsicherheit in der Branche der digitalen Vermögenswerte geführt hat“, heißt es in der Klage. „Stattdessen hat die Kommission einen Ad-hoc-Ansatz zur Kategorisierung bestimmter digitaler Vermögenswerte als Wertpapiere gewählt, entweder durch umfassende Erklärungen einzelner Kommissare oder durch punktuelle Durchsetzungsmaßnahmen und Klagen.“
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